Thema Europawahl

Info zur Europawahl

Was ist die Europawahl
Die nächste Wahl des Europäischen Parlaments findet vom 22. bis 25. Mai 2014 statt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben traditionell unterschiedliche Wahltage. Während in einigen Staaten immer an einem Werktag gewählt wird, ist in Deutschland am Sonntag, 25. Mai 2014, Wahltag.

Seit 1979 wird das Europäische Parlament (EP) alle fünf Jahre direkt gewählt. Die EU-Bürgerinnen und Bürger können in dem Staat zur Wahl gehen, in dem sie wohnen. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon besteht das Europäische Parlament aus 751 Abgeordneten. Nach Artikel 14 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag) hat es 750 Sitze plus Präsident.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Angehörigen eines Mitgliedstaats der EU, die mindestens 18 Jahre alt sind. Jede Bürgerin und jeder Bürger der EU kann wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden (passives Wahlrecht). Dieses doppelte Wahlrecht ist Teil der Unionsbürgerschaft, die in Artikel 20 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU festgelegt ist.

Spitzenkandidaten der Parteien
Nach den Bestimmungen des EU-Vertrags (Artikel 17 Absatz 7) muss in Zukunft bei der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission das Wahlergebnis der EP-Wahl berücksichtigt werden. Daher werden bei dieser Wahl die Parteien erstmals europaweit Spitzenkandidaten benennen, die für das Amt des Kommissionspräsidenten kandidieren wollen. Damit haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, Einfluss auf die Besetzung dieses Spitzenamtes zu nehmen. Die Staats- und Regierungschefs der 28 Mitgliedstaaten, die dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für dieses Amt machen dürfen, müssen das Wählervotum berücksichtigen. Das Europäische Parlament kann einen vorgeschlagenen Kandidaten ablehnen und einen neuen Vorschlag verlangen.7

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