Europawahl

Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Die letzten Europawahlen fanden vom 4. bis 7. Juni 2009 statt, die nächsten werden am 22. bis 25. Mai 2014 durchgeführt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Europaweite Rechtsgrundlage der Wahlen sind Art. 14 Abs. 3 EU-Vertrag sowie der 1976 verabschiedete Direktwahlakt, der den allgemeinen Rahmen für die Wahlen bildet. Das genaue Wahlsystem wird jedoch von jedem einzelnen Mitgliedstaat durch nationale Regelungen bestimmt.

Bereits seit Einführung der Europawahlen gibt es Bestrebungen, das Wahlsystem europaweit zu vereinheitlichen, wozu das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nach Art. 223 AEU-Vertrag auch ausdrücklich beauftragt sind. Allerdings sieht der Vertrag hierzu keinen festen Zeitplan vor, und ein Konsens über eine umfassende Vereinheitlichung wurde bislang nicht erzielt. Vor der Europawahl 2004 wurde neben einigen kleineren Änderungen des Direktwahlakts durchgesetzt, dass alle Mitgliedstaaten nun das Prinzip der Verhältniswahl anwenden müssen, auch wenn sie (wie Frankreich und Großbritannien) bei nationalen Wahlen ein Mehrheitswahlrecht besitzen.