Europawahl

Die Europawahl gibt es seit 1979 in der Europäischen Union und findet alle fünf Jahre statt. Hier werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bei allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen bestimmt. Diese werden aber für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, die in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen sind.

Das Mindestalter für Wahlberechtigte liegt in fast allen Staaten bei 18 Jahren, bloß in Österreich liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.

Die Anzahl der Abgeordneten ist durch einen Beschluss des Europäischen Rates für jedes Land getrennt festgelegt. Dabei gilt das Prinzip, dass größere Länder mehr Abgeordnete haben als kleinere, kleinere Länder jedoch mehr Abgeordnete pro Einwohner haben.

In jedem Land müssen aber zwischen 6 und 96 Abgeordnete gewählt werden.